Zum Entwurf eines Präventionsgesetztes - Aviva - Berlin Online Magazin und Informationsportal für Frauen aviva-berlin.de Public Affairs



AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 16.03.2005


Zum Entwurf eines Präventionsgesetztes
Sarah Ross

Der Deutsche Frauenrat äußerte sich am 9. März 2005 zum geplanten Gesetz zur Prävention und Gesundheitsförderung - eine Nachbesserung wird dringend eingefordert.




Am 9. März fand im Bundestag eine Annhörung zum Entwurf eines Präventionsgesetzes statt. Der Deutsche Frauenrat begrüßt das Vorhaben grundsätzlich und betont, dass "der Lobby der Frauen eine Präambel" fehlt, "in der die grundsätzliche Verpflichtung zum Gender Mainstreaming gemäß dem Amsterdamer Vertrag für alle Bereiche und Aktionen der Prävention festgeschrieben wird".

Der Deutsche Frauenrat lehnt eine generelle, und darüber hinaus verordnete Verpflichtung zur Gesundheit ab. Ferner fordert Dr. Regine Rapp-Engels (Vorstandsmitglied der Frauenlobby), dass die gesundheitliche Vorsorge zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gemacht wird, die von allen Verantwortlichen getragen und gemeinschaftlich finanziert wird.

Die größte Gefahr dieses Gesetzesentwurfs ist vor allem darin zu sehen, dass zukünftig die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen zu Lasten der Heilung (Kuration), Rehabilitation und Pflege gehen, so Rapp-Engels, und dass somit die Ausgaben in diesen Bereichen noch weiter gekürzt werden. Der Deutsche Frauenrat lehnt ab, die Hierarchisierung "wenn keine Prävention, dann auch keine Kuration" und den damit entstehenden Druck auf die Betroffenen ab.
Rapp-Engels gab weiterhin zu bedenken, dass es derzeit keine Belege für die "postulierten Einspareffekte durch Prävention" gibt, sondern dass diese, wenn überhaupt, nur langfristig zu erwarten seien. Wie im Zusammenhang der bereits jetzt schon sehr restriktiv bewilligten Mütterkuren zu erkennen ist, warnte sie ferner vor weiteren Einsparungen im kurativen Bereich zu Lasten der Frauen.

Die Mitglieder des Deutschen Frauenrates sind sich in Bezug auf das Präventionsgesetz einig, dass die Verantwortung über die eigene Gesundheit zwar ihre Berechtigung hat, aber stets eine freiwillige und keine verordnete Entscheidung eines jeden bleiben solle: "Verantwortlichkeit im Sinne von Verpflichtung halten wir für sehr bedenklich", so Rapp-Engels. Daher lehnt der Deutsche Frauenrat auch jede Art von Druck hinsichtlich der Früherkennungsmaßnahmen wie Gentests, Pränataldiagnostik oder Mammografie-Screenings entschieden ab. Denn selbst die Früherkennung von Krankheiten kann keine besseren Heilungschancen garantieren. Für welche gesundheitlichen Maßnahmen man sich entscheidet muss das Recht eines jeden und einer jeden bleiben. Trotz ausreichender Informationsmöglichkeiten darf niemandem auch das Recht auf Nichtwissen genommen werden.
(Quelle: Presseinformation Nr. 04/05, Deutscher Frauenrat)



Weitere Informationen erhalten sie unter:
Ulrike Helwerth
Presse- und Öffentlichkeitsreferentin
Deutscher Frauenrat
Axel-Springer-Str. 54a
D-10117 Berlin
Fon: 030-20 45 69-17
Fax: 030-20 45 69-44
u.helwerth@frauenrat.de
www.frauenrat.de


Public Affairs

Beitrag vom 16.03.2005

Sarah Ross